Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Marco Jentsch (nachfolgend „Berater“ genannt) und dem Klienten als Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
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Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Beraters durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an ihn zum Zwecke der Beratung wendet.
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Der Berater ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags
Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der
Ausübung der system- und lösungsorientierten Beratung beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
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Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Berater ist jedoch berechtigt, die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
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Der Klient erkennt an, dass er während der Zusammenarbeit, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für seine körperliche und geistige Gesundheit.
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Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge der Beratung von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
e) In folgenden Fällen ist der Berater zwingend vor der Hypnose Sitzung zu informieren, da eine Kontraindikation für Hypnose vorliegen könnte:
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Psychose (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen…),
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Persönlichkeitsstörung,
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Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankung,
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Herzerkrankung,
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Erkrankung des zentralen Nervensystems,
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Thrombose,
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Depressionen (bestimmte Arten),
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ADS (bestimmte Arten),
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kürzlich vorgefallener Herzinfarkt oder Schlaganfall,
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geistige Behinderung,
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Suchterkrankung (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit),
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Einnahme von Psychopharmaka,
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Schwangerschaft oder
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Sie aufgrund Ihres Anliegens auch in ärztlicher Behandlung sind.
Im gemeinsamen Gespräch werden wir erörtern, ob vor einer Hypnose Sitzung erst die Einwilligung des entsprechenden Arztes oder Therapeuten eingeholt werden muss. Es ist auch möglich, dass ich von einer Hypnose Sitzung abraten oder eine solche ablehnen muss.
§ 4 Honorierung
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Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Berater und Klient vereinbart worden sind, gelten 160,- Euro für die Erstsitzung und 120,- Euro pro Folgesitzung. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht.
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Die Honorare sind jeweils nach jeder Beratung bzw. Coaching vom Klienten vor Ort in bar, bzw. vorab per Überweisung oder Paypal zu bezahlen. Der Klient erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Klient (z.B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
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Die Pflicht zur Zahlung des kompletten Honorars ist ebenfalls, wenn die Sitzung durch die Klientin/den Klienten oder den Berater nach Beginn der Sitzung abgebrochen wird. Für einen Abbruch durch den Berater müssen in diesem Sinne Gründe im Vertrauensverhältnis der Zusammenarbeit vorliegen (Bsp.: Klient lehnt Mitarbeit ab).
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
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Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Berater kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
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Der Berater erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Beratung
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Der Berater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der festgelegten Beratung zu verwenden.
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Der Berater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
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Der Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratung und der persönlichen Verhältnisse des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
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Der Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei jederzeit zu; er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.
§7 Haftung
a) Die Haftung des Hypnotiseurs ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.
b) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.
§ 8 Rechnungsstellung
Die Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:
Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung. Wird eine Ratenzahlung vereinbart, so bleiben die Raten fällig auch wenn der Klient die Dienstleistungen nicht wahrnimmt. Es sei denn, dass gute Gründe vorliegen und der Termin rechtzeitig verschoben wird.
§ 9 Kündigung
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Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.
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Ausnahme sind hier Shop-Produkte, welche frühestens zum Ablauf der gebuchten Laufzeit gekündigt werden können.
Zu diesem Zeitpunkten enden sie jedoch automatisch. -
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 10 Rückforderungen
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Bei Austritt aus dem Vertrag, kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).
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Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Beratungs-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
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Die Sätze a) und b) gelten ebenso für im Shop erworbene Produkte, sei es Audio-Dateien oder Ernährungsprogramme.
§ 11 Datenschutz / Verschwiegenheit
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Der Berater ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.
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Der Berater ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Berater wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.
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Der Berater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken der vertraglich festgelegten Beratung zu verwenden.
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Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.
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Diese Verpflichtungen gelten, nach deutschem Recht, über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 12 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Stand Januar 2024
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.